Unsere Leistungen

Betreuung im Haushalt


  • Komplette Reinigungsarbeiten ihrer Wohnung
  • Staubsaugen und wischen
  • Betten beziehen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Fenster-Reinigung
  • Unterstützung bei Essens- und Menüplanung
  • Hilfe beim Kochen
  • Müllentsorgung (kein Sperrmüll)











 Ärztliche Verordnung


Sie können ihren Alltag aufgrund einer akuten Krankheit, Operation oder einem Unfall vorübergehend nicht alleine erledigen?

Auch bei einer Risikoschwangerschaft oder nach einer Entbindung besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf eine hauswirtschaftliche- und familiäre Versorgung. Sprechen sie mit ihrem Arzt über die Notwendigkeit und den Umfang der erforderlichen Unterstützung. 

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu Hause oder im Krankenhaus. 

Hilfe im Alltag



  • Einkaufsservice
  • Begleitung bei Freizeitgestaltung wie z.b. Spaziergänge, Ausflüge etc.
  • Unterhaltung und Gesellschaft, z.b. Puzzeln, Rätseln, Basteln, Musizieren, Singen
  • Unterstützung bei Arztbesuchen, Krankenhaus- und Behördengängen
  • Entlastung von Pflegepersonen
  • Kinderbetreuung
  • einfach "mal" nur Zuhören



Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen

 Mit dem Alter und zunehmenden körperlichen Beschwerden muss der Wohnraum anderen Anforderungen genügen als noch in jungen Jahren. Die Wohnräume sollten weitgehend barrierefrei sein, damit Senioren möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben können. Die Pflegekasse bezuschusst sog. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Einzelfall mit bis zu 4.000 Euro. pflege.de erklärt, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Umbauten von der Pflegekasse gefördert werden...
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu Hause.

Persönliche
Pflegeberatung


Jeder kann sich mit seinen Fragen an die Pflegeberatung wenden. Die Beratung sollte spätestens dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegesituation vorliegt, denn die Berater*innen kennen immer passende Hilfsleistungen.


Wir arbeiten mit freien Pflegeberater/innen zusammen.

Falls Sie Pflegegeld erhalten und eine Bescheinigung für die Pflegekasse (Pflegestufe II-III alle 6 Monate, Pflegestufe IV-V alle 3 Monate) zur Bestätigung benötigen, wenden Sie sich sehr gerne an uns!