Pflegegrad 5


Definition

Pflegegrad 5 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Sie erhalten Pflegegrad 5 wenn Ihr Pflegegutachten mindestens 90 Punkte feststellt. Mit Pflegegrad 5 können Sie alle Pflegeleistungen beanspruchen. 

Die Pflegebegutachtung beurteilt das Maß der Selbstständigkeit einer Person. Früher spielte der Aufwand für die Pflege eine entscheidende Rolle, seit 2017 nicht mehr. Das Gutachten ist die wichtigste Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über einen Pflegegrad. 


Voraussetzungen 

Einen Antrag auf Höherstufung müssen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt dann einen Pflegegutachter, der bei Ihnen ein aktuelles Pflegegutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ erstellt. 

Das Pflegegutachten vergibt bis zu 100 Punkte für die Beeinträchtigung Ihrer Selbständigkeit. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern zusammen. Sonderregelungen gelten bei der Kinderpflege und bei einer besonderen Bedarfskonstellation. 



Leistungen 

Menschen mit Pflegegrad 5 sind ständig auf intensive Pflege und Betreuung angewiesen. Um das zu leisten, brauchen Sie die größtmögliche Unterstützung der Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen unter den jeweiligen Voraussetzungen alle Pflegeleistungen in vollem Umfang zur Verfügung. (3)

Im Vergleich zu Pflegegrad 2, 3 oder 4 haben Sie jetzt höhere Ansprüche beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Leistungen für die stationäre Pflege, also das Pflegeheim. Alle anderen Leistungen bleiben unverändert.

Überblick zu den Pflegeleistungen 

Pflegeleistung | Anspruch mit Pflegegrad 5
Pflegegeld                                                                           947 Euro monatlich
Pflegesachleistungen                                                     2.200 Euro monatlich
Verhinderungspflege                                                      1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege                                                                  1.774 Euro jährlich
Entlastungsbetrag                                                              125 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege                                               1.995 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch                                   bis zu 40 Euro monatlich
Technische Pflegehilfsmittel                                          Ja
Hausnotruf                                                                        bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung                                                    bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz                       Ja
Pflegekurse für Angehörige                                         Ja
Pflegeunterstützungsgeld                                            Ja
Wohngruppenzuschuss                                                214 Euro monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)                           bis zu 50 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege im Heim                                      2.005 Euro monatlich


Stationäre Pflege 

Bei allen Pflegegraden überwiegt die häusliche Pflege gegenüber der stationären Pflege. So auch bei Pflegegrad 5 – allerdings ist der Unterschied hier am geringsten. (4) Das ist nicht verwunderlich, denn Pflegegrad 5 stellt höchste Anforderungen an die Pflege und Betreuung.

Die Pflegeversicherung stellt bei Pflegegrad 5 pro Monat 2.005 Euro für die stationäre Pflege. Für Ihren Eigenanteil ist das jedoch nicht ausschlaggebend, denn der ist vom Pflegegrad unabhängig immer gleich hoch. Dahinter steht der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE).

Die Pflegeheimkosten für Sie setzen sich zusammen aus dem Eigenanteil an den Pflegekosten sowie den Kosten für Unterkunft & Verpflegung (Hotelkosten) und den Kosten für Erhalt und Entwicklung der Einrichtung (Investitionskosten). Die Gesamtkosten sind je nach Pflegeheim unterschiedlich.



Häusliche Pflege 

Pflege zuhause bei Pflegegrad 5 – wie ist das überhaupt möglich? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Aber ohne gute Organisation, fachkundige Unterstützung und die passenden Pflegeleistungen geht es meistens nicht.

Besonders wichtig ist dabei, dass Pflegende sich selbst nicht zu viel zumuten. Entlastungsangebote, regelmäßige Auszeiten und andere Hilfsleistungen sind kein Luxus, sondern absolut notwendig. Das gilt für die häusliche Pflege allgemein, aber ganz besonders bei Pflegegrad 5.



Pflegegeld 

Organisieren Sie die Pflege zuhause selbst, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegegrad 5 beträgt dies 947 Euro pro Monat, die Ihnen zur freien Verfügung stehen. Wenn Sie gleichzeitig Pflegesachleistungen beanspruchen verringert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig.

Für das Pflegegeld sind keine Kostennachweise erforderlich. Allerdings müssen Sie mit Pflegegrad 5 vierteljährlich an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 teilnehmen. Bei diesen kostenlosen Beratungsterminen können Sie all Ihre individuellen Fragen zum Thema Pflege stellen.



Pflegesachleistungen

Mit Pflegesachleistungen finanzieren Sie professionelle Pflegekräfte, die mit ihren Diensten die häusliche Pflege unterstützen. Wenn Sie das wünschen, rechnet der entsprechende Pflegedienst sogar direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.

Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen 2.200 Euro pro Monat zur Verfügung. Bedenken Sie aber, dass Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig gekürzt wird, wenn Sie Pflegesachleistungen beanspruchen.



Kombinationsleistung 

Mit der Kombinationsleistung können Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld anteilig in Anspruch nehmen. Zum Beispiel könnten Sie 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen beanspruchen und gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegelds erhalten.

Das Verhältnis von Geld- zu Sachleistungen können Sie nach Ihren Bedürfnissen selbst festlegen. Die Kombinationsleistung ist besonders sinnvoll, wenn Sie nur teilweise Pflegesachleistungen benötigen. Bei regelmäßiger Nutzung verbrauchen Sie schnell den Gesamtbetrag der Sachleistungen.


Verhinderungspflege

Auch als Pflegeperson haben Sie manchmal Termine, sind krank oder fahren in den Urlaub. In solchen Fällen können Sie über die Verhinderungspflege eine stundenweise oder tageweise Vertretung finanzieren. Das geht für insgesamt bis zu 42 Tage oder 6 Wochen pro Kalenderjahr.

Dafür stehen 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit können Sie Privatpersonen ein Entgelt zukommen lassen oder einen ambulanten Pflegedienst als Vertretung bezahlen. Ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege können Sie teilweise für Verhinderungspflege verwenden.



Kurzzeitpflege 

Die Kurzzeitpflege finanziert eine vorübergehende stationäre Versorgung für Personen, die ansonsten zuhause gepflegt werden. Das kann zum Beispiel nötig werden, wenn sich der Gesundheitszustand vorübergehend verschlechtert.

Der Höchstbetrag für die Kurzzeitpflege liegt bei 1.774 Euro pro Jahr und die Höchstdauer bei 56 Tagen (acht Wochen). Ungenutzte Mittel können Sie teilweise auch für die Verhinderungspflege verwenden. Das ist auch umgekehrt möglich.



Weitere Leistungen 

Bei Pflegegrad 5 sollten Sie keine Pflegeleistung ungenutzt lassen, die in Ihrer Situation Entlastung verspricht oder die pflegerische Versorgung verbessert. Dabei können Ihnen neben den bereits genannten auch weitere Pflegeleistungen helfen.

Weitere Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5:

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat stehen zur Verfügung für unterschiedliche Entlastungs- und Betreuungsmaßnahmen. Dazu gehören neben der Tages- & Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und der ambulanten Pflege (ohne Grundpflege) auch die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.
  • Tages- & Nachtpflege: Für die teilstationäre Pflege nur tagsüber oder nur nachts stehen 1.995 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Pflegeleistung ist aber nur dann sinnvoll, wenn der tägliche Transfer nicht zu beschwerlich ist.
  • Pflegehilfsmittel: Technische Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel ein Pflegebett, finanziert bei einem konkreten Bedarf größtenteils die Pflegeversicherung. Darüber hinaus können Sie für bis zu 40 Euro pro Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Ein barrierearmes Wohnumfeld ist eine wichtige Grundlage für die Pflege zuhause. Wenn Sie dafür Umbauten vornehmen müssen, können Sie pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten.
  • Pflegeberatung: Auch mit Pflegegrad 5 können Sie eine kostenlose Pflegeberatung nach Paragraf 7a in Anspruch nehmen. Die Beratung hilft Ihnen, Ihre persönliche Pflegesituation zu optimieren und zusätzliche Entlastungs- und Hilfsangebote zu verstehen.
  • Pflegekurse für Pflegende: Praktisches Pflegewissen vom Ankleiden über den Transfer bis zur Körperpflege erlernen Sie in Pflegekursen. Die Teilnahme ist kostenlos für alle Interessierten und Pflegenden.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld gewährleistet in akuten Pflegenotfällen die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts für Pflegende. Dies soll finanzielle Belastungen verhindern, die aufgrund der Betreuung anderer entstehen könnten.
  • Wohngruppenzuschuss: Die Pflegeversicherung unterstützt in Wohngruppen lebende Personen mit einem Zuschlag. Dieser Zuschlag liegt konstant bei 214 Euro pro Monat, egal welchen Pflegegrad Sie haben.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Services für Pflegebedürftige und Pflegende, die als „Digitale Pflegeanwendungen“ oder „DiPA“ anerkannt werden, werden mit bis zu 50 Euro pro Monat von der Pflegeversicherung bezuschusst.



Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende. Die Bedingungen für die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung unterscheiden sich. Weitere Infos finden Sie im Ratgeber für pflegende Angehörige.


Lebenserwartung 

Viele Menschen mit Pflegegrad 5 müssen sich damit auseinandersetzen, dass ihr Lebensweg unweigerlich zu Ende geht. Zwar kann niemand genau vorhersagen, wie groß die Lebenserwartung einer Person noch ist, doch die letzte Lebensphase hat für viele jetzt begonnen.

In dieser Zeit geht es bei der Pflege und Betreuung nicht nur um eine gute Versorgung, sondern auch um eine würdevolle Gestaltung der letzten Lebensphase. Die pflegebedürftige Person, aber auch die Pflegenden müssen sich langsam an den Gedanken des Abschieds gewöhnen.

Für Pflegende ist es oft schwierig, neben der sehr aufwändigen Pflege noch Zeit, Energie und Ruhe für gemeinsame Momente und Emotionen zu finden. Doch wenn es möglich ist, sollten Sie sich die Zeit nehmen. Sonst kann der emotionale und psychologische Druck zu einer zusätzlichen Belastung werden.