Pflegegrade 1-5
Die Pflegegrade von 1 bis 5 sind „Grade der Pflegebedürftigkeit“. Sie drücken aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Pflegebedürftige Menschen erhalten einen Pflegegrad auf Antrag von ihrer Pflegeversicherung und können damit Pflegeleistungen beanspruchen.
Wie Sie einen Pflegegrad bekommen, wer darüber entscheidet, welchen Pflegegrad Sie erhalten, welche Leistungen Sie damit beanspruchen können und vieles mehr erfahren Sie von uns in einem persönlichen Gespräch.