persönliche Pflegeberatung

 Jeder kann sich mit seinen Fragen an die Pflegeberatung wenden. Die Beratung sollte spätestens dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegesituation vorliegt, denn die Berater*innen kennen immer passende Hilfsleistungen.


 Viele pflegende Angehörige stellen die eigenen Bedürfnisse über lange Zeiträume hinter die Pflege zurück. Es ist wichtig, die eigenen Beweggründe für die Pflege in regelmäßigen Abständen zu betrachten, um gesund zu bleiben.

Welche Fragen werden am häufigsten in der Pflegeberatung gestellt?

Oft sind es pflegende Angehörige, die Entlastung suchen. Die Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder ist nicht nur körperlich anstrengend, sondern auch psychisch. Viele sind zunächst überzeugt: Das schaffe ich schon. Doch wenn die Pflegesituation länger andauert, vielleicht sogar über Jahre, kommt irgendwann der Punkt, an dem man es nicht mehr allein schafft. Dann wenden sich die Menschen an die Pflegeberatung.

Zu welchen Themen können Pflegeberater*innen informieren?

Pflegeberater*innen informieren Sie zu verschiedenen Fragen, die in der Pflegesituation auftauchen können – zum Beispiel, wenn es um die Organisation der Pflege entweder zu Hause oder in einem Pflegeheim geht.
Auch wenn Sie wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen und was die Pflegeversicherung zahlt, kann Ihnen die Pflegeberatung weiterhelfen. Außerdem unterstützen Sie Pflegeberater*innen bei Leistungsanträgen, beim Termin mit dem*der Gutachter*in vom Medizinischen Dienst (MD) oder auch bei der Suche nach dem passenden Pflegedienst.
Viele Fragen sind meist schnell geklärt, andere bedürfen einer intensiveren Beratung. Dafür nimmt sich der*die Pflegeberater*in gerne Zeit. Er*Sie kommt nicht nur einmal kurz zu Ihnen, sondern so oft und so lange, wie es die Situation erfordert. Beim ersten Besuch analysiert der*die Berater*in zunächst mit Ihnen und Ihren Angehörigen die Situation. Dann überlegen Sie gemeinsam, welche Angebote der Pflegeversicherung oder auch der Stadt bzw. Gemeinde für Sie infrage kommen. Pflegeberater*innen stellen darüber hinaus den Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder anderen Angeboten in Ihrer Umgebung her und erstellen mit Ihnen eine Versorgungsplanung.

Wie hilft die Pflegeberatung?

Pflegende Angehörige sind häufig allein mit dem, was sie erleben und was sie leisten. Da diese Menschen für Pflegebedürftige wichtige Bezugspersonen sind, ist es wichtig, eine dauerhafte Überforderung zu vermeiden. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen an, um Pflegende zu entlasten, beispielsweise die Verhinderungspflege. Die Pflegeberatung informiert über diese und weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Entlastung der Angehörigen und hilft, diese zu beantragen. 

 

Beratung von einer externen Fachkraft zur Bestätigung der Pflegestufe

 
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig Beratungsbesuche durch Fachkräfte nachweisen. Lesen Sie hier, was in diesem Zusammenhang wichtig ist.
Pflegebedürftige Personen, die von Verwandten, Freunden oder Bekannten versorgt werden, erhalten Pflegegeld. Sofern kein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist (also Kombinationsleistung bezogen wird), sieht der Gesetzgeber vor, dass regelmäßig Beratungen durch Fachkräfte stattfinden. Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Pflegekasse. Diese Verpflichtung gilt auch für Pflegegeldbezieher, die bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrages zur Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. 

 

Was ist das Ziel der Beratungseinsätze durch externe Fachkräfte?

Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden individuell beraten und können Fragen zu allen die Pflege betreffenden Themen stellen. Erfahrene Fachkräfte können oftmals hilfreiche Tipps und Informationen weitergeben, die die Pflege und Versorgung erleichtern.
Werden die vorgeschriebenen Besuche nicht nachgewiesen, kann das Pflegegeld nicht ausgezahlt werden.

Wann und wie oft müssen die Beratungseinsätze durchgeführt werden?

Wie häufig die Beratungsbesuche durchgeführt werden müssen, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgegeben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher.

Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, in welchen Zeiträumen jeweils ein Beratungseinsatz erfolgen muss.
Pflegegrad 2 | 01.01. - 30.06. |  | 01.07. - 31.12. | 
Pflegegrad 3 | 01.01. - 30.06. |  | 01.07. - 31.12. | 
Pflegegrad 4 | 01.01. - 31.03. | 01.04. - 30.06. | 01.07. - 30.09. | 01.10. - 31.12.
Pflegegrad 5 | 01.01. - 31.03. | 01.04. - 30.06. | 01.07. - 30.09. | 01.10. - 31.12.
 

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